DILL-NEWSLETTER 04/2022: Verrechnungsbeschränkung verfassungswidrig?
Umstrittene Steuerregelung zu Verlusten im Aktienhandel
Aktuell geht es an der Börse eher abwärts. Grundsätzlich dürfen Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung derselben verrechnet werden. Diese Praxis ist inzwischen allerdings durchaus umstritten. Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums bringt Bewegung in die Sache.