Lindenstraße 3, 65553 Limburg
     Dietkirchen, Deutschland
Tel +49 6431 973131 0
Fax +49 6431 973131 21
info/at/dillsteuer.de

Neue Sonderabschreibung für den Wohnungsbau

NEWSLETTER 3/2016: Bundesregierung will bezahlbaren Wohnraum in Ballungszentren fördern

Neue Sonderabschreibung für den Wohnungsbau


Neue Sonderabschreibung für den WohnungsbauWer in den Neubau von Wohnungen in deutschen Ballungszentren investieren will, den möchte die Bundesregierung mit attraktiven Sonderabschreibungen belohnen. Der entsprechende Beschluss ist bereits gefasst, jetzt muss er noch durch die Instanzen auch in Brüssel gehen.

Ein wesentliches Element der Initiative von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist die steuerliche Förderung des Neubaus von Mietwohnungen durch eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohngebäude. Künftig sollen 35 Prozent der Baukosten bereits innerhalb der ersten drei Jahre nach Bau oder Anschaffung steuerlich abgeschrieben werden können. „Dieser Anreiz wird aber nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, also zum Beispiel dort, wo es eine Mietpreisbremse gibt“, erläutert Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Investoren sollten also in den nächsten Monaten genau verfolgen, wie es mit den Ankündigungen aus Berlin weitergeht.

Schon jetzt steht fest, dass der Förder-Fokus auf der Errichtung neuer Mietwohnungen liegt, die vor allem für mittlere und untere Einkommensgruppen bezahlbar sind. Wörtlich heißt es im aktuellen Beschluss der Bundesregierung: „Wohnungen mit hohem Standard bedürfen keiner steuerlichen Förderung und werden vollständig von der Maßnahme ausgeschlossen.“ Außerdem müssen die begünstigten Neubau-Objekte mindestens zehn Jahre für die Vermietung zu Wohnzwecken dienen.

Zwei Jahre lang jeweils 10% der Kosten steuerlich gesondert geltend machen, im dritten Jahr dann noch einmal bis zu 9%

Und so sollen die Steueranreize in der Praxis funktionieren: „Der Bauherr bzw. Investor kann die Förderung in Form einer Sonderabschreibung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen – zusätzlich zur regulären Gebäudeabschreibung “, erklärt Steuerberater Dill. Die neue Sonderabschreibung soll degressiv möglich sein: Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Jahr sollen Wohnungsbauer künftig zusätzlich zur linearen Abschreibung (in Höhe von jährlich 2%) bis zu jeweils 10% und im darauffolgenden dritten Jahr bis zu 9% der förderfähigen Investitionskosten steuerlich absetzen können.

Noch unterliegt die geplante Neuregelung dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission. Wenn diese zugestimmt und das Gesetz seine finale Form erreicht hat, informieren wir Sie an dieser Stelle ausführlich über die Einzelheiten. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, soll das Gesetz dann noch im Sommer in Kraft treten.

Mehr Informationen:
Der Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ im Wortlaut

Die Wohnungsbauoffensive der Bundesregierung

Foto: nyul/fotolia.de


Was können Sie tun?

Informieren Sie sich zu Ihren steuerlichen Möglichkeiten rund um den Wohnungsbau!

Wir beraten Sie gerne auch über die neu geplante Sonderabschreibung hinaus zu Ihren steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und potenziellen Fördermaßnahmen rund um den Bau oder die Anschaffung einer Immobilie:  kontakt/at/steuerberater-dill.de