DILL-NEWSLETTER 03/2024: Streit um die Steuerbefreiung
Trinkgeld in Höhe von 50.000 Euro?
Ein angemessenes Trinkgeld gehört im Café oder Restaurant zum guten Ton, zumindest nach einem zufriedenstellenden Service. Das kleine Dankeschön ist für die Empfänger sogar steuerfrei. Das gilt etwa auch für Taxifahrer, Friseure oder ähnliche Dienstleister. Doch wie sieht es in der übrigen Wirtschaft aus?