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Wer jetzt das Baukindergeld beantragen kann

DILL-NEWSLETTER 6/2018: Staat will die Eigentumsbildung fördern

Wer jetzt das Baukindergeld beantragen kann


Wer jetzt das Baukindergeld beantragen kannDie vielerorts stark gestiegenen Preise für Wohneigentum erschweren gerade Familien oft den Weg in die eigenen vier Wände. Abhilfe schaffen soll nun das Baukindergeld. Nach längerem Hin und Her hat sich die große Koalition schließlich auf einen Kompromiss hierzu verständigen können.

Die Förderung gibt es sowohl für den Kauf als auch den Neubau einer Immobilie, egal ob es sich dabei um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt. Ganz wesentlich beim neuen Baukindergeld: „Die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg.

Das Wichtigste rund um die staatliche Förderung

Hier fassen wir zunächst noch einmal kurz zusammen, was sonst noch wichtig ist beim Baukindergeld:

  • Die Förderung ist an eine Einkommensgrenze gekoppelt. Diese ist aber recht großzügig ausgelegt und liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen plus 15.000 Euro pro Kind.
  • Der Zuschuss beträgt 12.000 Euro pro Kind, der verteilt auf zehn Jahre ausbezahlt wird – pro Jahr also 1.200 Euro.
  • Eltern können nur von 2018 bis 2020 Anträge stellen. In dieser Zeit müssen entweder der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt worden sein.
  • Anders als zwischenzeitlich diskutiert, gibt es keine Flächenbegrenzung auf 120 Quadratmeter.

Beantragt werden muss das Baukindergeld bei der staatlichen Förderbank KfW. „Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Einzug gestellt werden“, erläutert Steuerberater Dill. Als Nachweis darüber dient die amtliche Meldebestätigung.

Käufer oder Bauherren erhalten das Baukindergeld nur für den Ersterwerb einer Immobilie. „Wer bereits eine Immobilie besitzt, kann es nicht beantragen. Das gilt auch für vererbte oder geschenkte Immobilien“, erklärt der Limburger Steuerexperte.

Wer Anspruch auf das Baukindergeld hat

Das volle Baukindergeld erhalten Eltern oder Alleinerziehende (unabhängig vom Beziehungsstatus) für Kinder,

  • die mit in die Immobilie einziehen,
  • für welche ein Elternteil, das ebenfalls im Haushalt lebt, Anspruch auf Kindergeld hat
  • und die am Tag nach der Antragstellung 18 Jahre alt werden.

„Für Kinder, die nach dem Antrag geboren werden, gibt es leider kein Baukindergeld mehr“, so Dill. Er rät Familien außerdem dazu, bei Immobilienfinanzierung dennoch vorsichtig zu kalkulieren. Denn auch wenn es die Rückzahlung eines Kredits natürlich enorm erleichtern kann – im Idealfall funktioniert die Finanzierung selbst ohne den staatlichen Zuschuss.

In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Für das Baukindergeld stehen Bundesmittel in festgelegter Höhe zur Verfügung. Die KfW kann den Zuschuss also nur so lange zusagen, wie Mittel vorhanden sind. Aber: „Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist die Förderung bis zur finalen Prüfung durch die KfW für Sie reserviert“, beruhigt Steuerberater Wolfgang Dill.

Mehr Infos zum Baukindergeld und zur Antragstellung gibt es direkt bei der KfW.

Foto: Kzenon/fotolia.de


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